ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote und Dienstleistungen der Firma Pro Health Institut & Club (nachfolgend PHC genannt), die im Rahmen dauerhafter Mitgliedschaftsformen wie z.B. PHC 12 und 24 (nachfolgend auch Laufzeitvertrag genannt) bereitgehalten werden, sowie auch für alle nicht regelmäßig genutzten PHC Fitness- und Wellnessangebote (z.B. im Rahmen einer 10er-Karte, Tageskarte oder eines Gutscheines), gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bzw. der Nutzung des Fitness- und Wellnessangebotes akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung in allen Punkten vorbehaltslos. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Abschluss von Kaufverträgen.
2. Nutzungsumfang, Leistungen vom PHC, Gebrauchsüberlassung
PHC gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch einen Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der vereinbarten Leistungen. Zur Inanspruchnahme der Einrichtungen des PHC während der geltenden Öffnungszeiten ist berechtigt, wer eine gültige Tages-/10er-Kartekarte bzw. einen gültigen Gutschein besitzt oder Mitglied durch einen Laufzeitvertrag ist.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können die Angebote des PHC nur im Rahmen extra ausgewiesener Kinderkurse nutzen (wenn angeboten). Mitglieder eines Laufzeitvertrages sind nur dann zur Nutzung des PHC berechtigt, wenn sie sich beim Eintritt durch ihre Mitgliedskarte oder mittels eines amtlichen Dokumentes ausweisen können. Der Verlust der Mitgliedskarte ist unverzüglich durch das Mitglied bekannt zu geben. Das Mitglied hat die durch die Eratzbeschaffung einer neuen Mitgliedskarte anfallenden Kosten in Höhe von 20,- EUR zu tragen.
PHC garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Leistungen, Geräte oder Einrichtungen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte, Einrichtungen und Mitarbeiter vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des PHC mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
Darüber hinaus ist es PHC gestattet, die Räumlichkeiten zu Zwecken der Reparatur oder Revision für maximal 14 Tage im Jahr zu schließen. Während dieser Zeit ruht die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages und zur Zahlung sonstiger nicht nutzbarer Zusatzleistungen.
3. Hausordnung
Die im Club aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich PHC das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.
4. Mitgliedsbeiträge
Der Preis für das Startpaket wird mit Abschluss dieser Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird gemeinsam mit dem Preis für etwaige Zusatzleistungen am Tag des Mitgliedschaftsbeginns zur Zahlung fällig, die weiteren monatlichen Beiträge jeweils am gleichen Tag der Folgemonate. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, wird für jede Mahnung der damit einhergehende Schaden in Rechnung gestellt. Bei schuldhaftem Verzug von zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen können sämtliche Beiträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Ab dem Moment des Zahlungsverzuges ist PHC berechtigt, die Nutzung zu verweigern.
Bei Abschluss einer Schüler -/Studentenmitgliedschaft ist ein entsprechender Nachweis zu liefern (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung). Dieser Nachweis ist nach der Grundlaufzeit halbjährig vom Mitglied vorzulegen. Geschieht dies nicht, erhöht sich der Montasbeitrag auf 74,- Euro. Im Gesamtbeitrag ist die derzeitige Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes behält sich PHC vor, den Brutto-Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.
5. Mitgliederverwaltung
Die Mitglieder des PHC werden von der hauseigenen Mitgliederverwaltung verwaltet. Um eine rasche Bearbeitung sicherzustellen, wird das Mitglied gebeten, Kündigungen, Anschreiben, Änderungsmitteilungen etc. schriftlich zu senden an: Pro Health Institut & Club, Wilhelm-Wagenfeld-Straße 6, 80807 München. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem PHC unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied schuldhaft diese Mitteilung, so hat es die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
6. Haftungsbeschränkung
Eine Schadenersatzhaftung von PHC gegenüber seinen Mitgliedern besteht nur wegen des Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht, wegen Schäden, die dem Mitglied aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PHC, deren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des PHC zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende fehlerfreie Bereitstellung der Sportgeräte.
7. Garderobenschränke
PHC übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, die in den Garderobenschränken belassen werden. Von PHC werden keinerlei Bewachungs- oder besondere Sicherungsmaßnahmen für eingebrachte Wertgegenstände vorgenommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem PHC-Garderobenschrank begründet keinerlei über die Haftungsbeschränkung hinausgehende Ansprüche des Mitglieds gegenüber PHC. Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Beendigung der Nutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen.
PHC ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossenen Garderobenschränke zu öffnen und zu räumen. Die aufgefundenen Gegenstände sind zwei Monate aufzubewahren. Nach Ablauf von zwei Monaten ist PHC berechtigt, die aufgefundenen Gegenstände dem örtlichen Fundbüro zu übergeben. Die dort nicht annahmefähigen Gegenstände darf PHC entsorgen.
8. Übertragbarkeit
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber PHC, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PHC möglich.
9. Terminabsage
Sollte das Mitglied zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, muss eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Andernfalls kann PHC die für den Termin vereinbarten bzw. anfallenden Kosten (mindestens ein Euro/Minute) in voller Höhe vom Mitglied einfordern. Andernfalls verfällt der nicht wahrgenommene Termin. Im Rahmen einer Personal Trainer Mitgliedschaft kann ein rechtzeitig abgesagter Termin binnen einer Woche nachgeholt werden.
10. Stilllegung
Das Mitglied hat die Möglichkeit, einmal pro Mitgliedsjahr für jeweils 2 aneinanderhängende Wochen ein Ruhen der Mitgliedschaft zu wählen. Der Antrag muss zehn Tage vor Stilllegung im PHC eingehen. Der Beitrag der Stilllegung fällt auch in ruhenden Monaten an. Die Mitgliedschaft wird gegen Ende der Vertragslaufzeit um die beantragte Ruhezeit kostenfrei verlängert.
11. Kündigung, Ruhen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner. Wird die Mitgliedschaft nicht form- und fristgerecht gekündigt, verlängert sich diese wie in der Nutzungsvereinbarung festgeegt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Die Nutzungsvereinbarung/Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen (wie z.B. beruflich temporärer Auslandsaufenthalt) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, das heißt die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft ist ein geeigneter Nachweis (z.B. ärztliches Attest, amtliche Bestätigung, etc.) vorzulegen. Der Nachweis ist mit einem Vorlauf von 10 Tagen (Bearbeitungszeit) vor dem Anfangstermin des Ruhens zu erbringen. Kann aufgrund einer Erkrankung der PHC nicht besucht werden, muss für ein Ruhen der Mitgliedschaft, ein Attest binnen zwei Wochen nach Erkrankung eingereicht werden. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies PHC, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt. Der PHC behält sich ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Bei Kündigung einer PHC Mitgliedschaft enden mit der Mitgliedschaft auch gebuchte Zusatzleistungen. Das Mitglied wird gebeten, eine Kündigung schriftlich direkt an den PHC zu senden. Die Adresse lautet: Pro Health Institut & Club, Wilhelm-Wagenfeld- Straße 6, 80807 München. Das Startpaket wird im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet.
12. Sporttauglichkeit
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass etwaige gesundheitliche Einschränkungen, die Einfluss auf seine Sporttauglichkeit haben können, dem Trainingspersonal mitzuteilen sind. Dies gilt insbesondere auch bei Aufkommen von Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. Es wird empfohlen, den Gesundheitszustand regelmäßig bei einem Sportarzt auf Sporttauglichkeit überprüfen zu lassen.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein bzw. werden, berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabsprachen/Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.