13.05.2020

Outdoor Kurse Update

Wir werden Euch diesbezüglich im Hinblick auf den aktualisierten Kursplan auf dem Laufenden halten.

Nach mündliche Zusage von letzter Woche, haben wir gestern auch noch das schriftlich OK erhalten:

Sehr geehrter Herr Grasse,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Betrieb von Sporteinrichtungen nach § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Zwar müssen Fitnessstudios grundsätzlich noch geschlossen bleiben, jedoch besteht die Möglichkeit ein Training mit maximal 5 Personen im Freien anzubieten.

Die Hygienebestimmungen aus § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV sind dabei zwingend zu beachten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 --------------------------------

Mit freundlichen Grüßen

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80337 München

Outdoor Kurse Update
Shop icon
Icon fb
Instagram appicon aug2017
Youtube
Rückrufservice