Wir werden Euch diesbezüglich im Hinblick auf den aktualisierten Kursplan auf dem Laufenden halten.
Nach mündliche Zusage von letzter Woche, haben wir gestern auch noch das schriftlich OK erhalten:
Sehr geehrter Herr Grasse,
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Betrieb von Sporteinrichtungen nach § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Zwar müssen Fitnessstudios grundsätzlich noch geschlossen bleiben, jedoch besteht die Möglichkeit ein Training mit maximal 5 Personen im Freien anzubieten.
Die Hygienebestimmungen aus § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV sind dabei zwingend zu beachten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Ruppertstraße 19
80337 München